Notariat im Haus
Beraten und beurkunden am selben Ort
Zwei Aargauische Urkundspersonen gehören zu unserer Kanzlei. Was Sie rechtlich klären, können Sie bei uns auch gleich beurkunden lassen. Ohne zweite Kanzlei, ohne Umweg.
Unsere notariellen Leistungen
Immobilienverträge
Kauf-, Pfand- und Dienstbarkeitsverträge, öffentlich beurkundet.
Stockwerkeigentum & Parzellierung
Begründung von Stockwerkeigentum, Parzellierungen und Grenzregelungen.
Ehe- und Erbverträge
Eheverträge, Erbverträge und Testamente, rechtssicher aufgesetzt.
Erbteilungen
Aufteilung des Nachlasses, fair und rechtlich abgesichert.
Vorsorgeauftrag
Regeln Sie heute, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es einmal nicht mehr können.
Gesellschaftsrecht
Gründungen, Umwandlungen und Statutenänderungen, in der ganzen Schweiz.
Bürgschaften & Beglaubigungen
Beglaubigung von Unterschriften und Kopien sowie Bürgschaften.
Ihre Urkundspersonen
Zwei Aargauische Urkundspersonen im Haus
Beurkundung geplant?
Ob Kaufvertrag, Testament oder Gesellschaftsgründung: Wir sagen Ihnen, was es braucht, und begleiten Sie durch den ganzen Vorgang.